Wie wir nun einen Arzt nicht tadeln, welcher angesagt, auf welche Weise ein Mensch gesund sein könne, wenn auch vielmhr der Feind früher nicht wußte, auf welche Weise möglich sei, jenem Schaden zu tun, sondern von der Mahnung des Arztes es lernte. Denn nicht gebührte es dem Kundigen, das Geeignete (συμφέρον?) zu ver- S Ezn 1 »von einer todbringenden Frucht« Ezn und + »da legte er diese dem Menschen vor« 1f »wie mir scheint — zu sterben schien« (»und — nehmen« Z. 4f auch bei Ezn) Z. 5: »nicht als ob sie schädlich gewesen wäre für die Nahrung des Menschen oder von Natur eine todbringende Pflanze« richtig Ezn 6 »des Todes« S 26 7 »als der — verboten«: »wie einem Verbrecher, welcher den Befehl des Befehlgebers übertritt, der ihm aufgetragen wurde« Ezn | »Er«: »der Feind« Ezn 8f »noch nicht w., w. i. B. ist«: »Denn nicht etwa mit Gewißheit wußte er, daß er dadurch etwas ihm Schädliches tun könnte, sondern im Zweifel und im Unklaren sich annähernd, ob es gelingen werde oder nicht gelingen werde« Ezn 10 »und den — Empfangenden« Z. 11 und (Z. 11f) »wie das Böse — Drohung Gottes« Z. 13: »daß seine Gebote ihm den tod bewirkten und daß mit Recht er und der Mensch bestraft worden seien, welchen er zum Ungehorsam verleitet hatte, zu kosten von dem Baum, welcher nicht von Natur todbringend war, sondern erst durch die Androhungen Gottes die Ursache solcher Dinge geworden ist« Ezn 11f vielleicht »nicht aus einer früheren . . erkannte er da, wie das Böse ist« 15 »wenn auch — lernte« Z. 17: »während dieser, die Befehle des Arztes beiseite lassend, dem Feinde folgte, welcher ihm schädliche Ratschläge gab, wodurch die Ursache des Schadens nicht vom Arzte, welcher ihm schon vorher es vorausgesagt hat, zu verstehen ist, sondern vom Feind, welcher vom Gebote des Arztes das ihm Schädliche erfand« Ezn 17f »Denn nicht — gestehend S. 193, 7 < Ezn bergen, denn ohne zu wissen hätte juner auch dies vielleicht gegeben, was er der Weisung des Arztes entnahm, und wäre schuldig des von hier etwas Böses Empfangens, obschon alsdann nicht wissend, daß jener Leiden empfängt, so daß er nicht Strafe empfangen wird; und dem Feinde zwar wäre der Anschlag zugetroffen, das Gericht aber konnte er nicht empfangen wegen unvernünftiger Feindschaft, nicht wenn auch durchaus der Teufel feind der Menschen geworden war, er noch nicht Kenntnis des Bösen hatte, sondern aus dem Gebot (es) erkannte, als Gott bedräute, dem Menschen kung tuend, daß er, wenn er gegen seinen Willen von dem Baum essen werde, den Tod haben werde als Strafe. Denn wenn er nicht dem Menschen zuvor kung getan, daß er noch nicht will, daß er esse vom Baum, so hätte er vielleicht ganz unwissend gegessen und hätte ein Ende gehabt auch des Lebens, sei es wie noch nicht imstande zu ertragen die Frucht des Baumes — wie auch nicht ein Kind, noch mit Milch genährt, feste Speise empfangen kann — sei es wieder gegen den Willen Gottes vom Baum genommen habend; und wären zwar die Anschläge der Schlange 11 Gen. 2, 17 — 16 Theoph. Ad Autol. II, 25. Iren. Adv. haer. IV, 38, 1 S Ezn — 16 vgl. Prokop. PGr 87, 1 S. 164 B. Greg. Naz. Or. 38, 12 3 »obschon« ižde: »welcher« iže HSS 7 »Auf die« S 26v 10 »als Gott — kund tuend«: »wollte er dem Menschen schaden« Ezn 12 »er«: »Gott« Ezn 14 »und hätte — Baumes« Z. 16: »so wäre ihm die Todesstrafe nicht zuteil geworden; weil er aus Unkenntnis gegessen hätte oder aus Unenthaltsamkeit von der Speise des Baumes, so wäre er keiner Strafe schuldig gewesen« Ezn 16 »wie auch — kann« Z. 17: »Denn auch ein Säugling, welcher nach einer andern Speise verlangt, ist nicht strafbar, sondern bemitleidenswert, weil er beim Mangel an Milch sich hierzu verleiten ließ« Ezn | Prok.: ὁ δὲ Ἀδὰμ νήπιος ἦν· στερεὰ γὰρ τροφὴ τοῖς νεωστὶ τεχθεῖσιν ἀνάρμοστος. Theoph. S. 125 καὶ γὰρ νῦν ἐπὰν γενηθῇ παιδίον, οὐκ ἤδη δύναται ἄρτον ἐσθίειν, ἀλλὰ πρῶτον γάλακτι ἀνατρέφεται, ἔπειτα κατὰ πρόβασιν τῆς ἡλικίας καὶ ἐπὶ τὴν στερεὰν τροφὴν ἔρχεται. οὕτως ἂν γεγόνει καὶ τῷ Ἀδάμ. Iren. sicut infans solidum cibum adhuc accipere non potest, erat ὁ ἄνθρωπος ἀδύνατος λαβεῖν αὐτὸ (scil. τὸ τέλειον)· νήπιος γὰρ ἦν. Greg. or. 38, 12 τὸ ξύλον τῆς γνώσεως . . καλὸν μὲν εὐκαίρως μεταλαμβανόμενον . . οὐ καλὸν δὲ τοῖς ἁπλουστέροις ἔτι . . , ὥσπερ οὐδὲ τροφὴ τελεία λυσιτελὴς τοῖς ἁπαλοῖς ἔτι 17 »sei es — habend« Z. 18 < Ezn 18 »und wären — würdig ist« S. 194, 3: »Dagegen wurde die Schlange, welche der Satan ist, mit Recht bestraft, wegen der unversöhnlichen Feinchaft, welche sie gegen den Menschen hatte« Exn: mit S D r IV, 11 non est iusti iudicii ex praescientia damnari aliquid quod re et opere non sit admissum in Exfüllung gegangen, nicht aber schiene sie nach Billigkeit Gericht zu empfangen wegen unvernünftiger Feindschaft gegen den Menschen, da sie, keinerlei Tat gewagt habend, klar der Strafe würdig wäre.