<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:py="http://codespeak.net/lxml/objectify/pytype" py:pytype="TREE"><text><body><div type="translation" xml:lang="deu" n="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2"><div type="textpart" subtype="book" xml:base="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2" n="1"><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2:1" n="86"><p>„Der Athener langes Gerede verstehe ich nicht. Sich selbst<lb/> haben sie ein Langes und Breites gelobt, aber daß sie an unsern<lb/> Bundesgenossen und dem Peloponnes Unrecht thun, dagegen haben sie sich<lb/> nicht mit einem Wort vertheidigt. Mögen sie damals gegen die Meder<lb/> sich tapfer gehalten haben, so sind sie doppelt strafwürdig, wenn sie<lb/> sich jetzt gegen uns schlecht benehmen, denn sie sind aus rechtschaffenen <lb/> 'Männern Schurken geworden. Wir aber sind noch dieselben wie <lb/> damais, und wenn wir klug sind, werden wir nicht ruhig mit zusehen, <lb/> wie an unseren Bundesgenossen Unrecht geübt wird, noch auch werden<lb/> wir die Ahndung lange hinausschieben, denn auch die Bedrückungen<lb/> jener lassen nicht erst auf sich warten. Andere haben viel Geld, Schiffe<lb/> und Rosse, wir haben treffliche Bundesgenossen, die wir nicht den<lb/> Athenern preisgeben dürfen, noch auch ihre Sache mit Rechtsprechen <note type="footnote"> 133) Die Sphoren, d. i. Anfsek&gt;er, waren ursprünglich von den Königen <lb/> eingesetzte Beamte, welche die Könige gelegentlich vertraten, in <lb/> Privatstreitigkeiten Necht sprachen, das Nebahren der ganzen Beamtenschaft und die <lb/> öffentliche Zucht l-eaufsihctigtcn. Diese ihre Controle wurde später aber auch über <lb/> die Könige selbst ausgedehnt, und zwar in Folge demokratischer Regungen, <lb/> welche dadurch entstanden waren, daß eine große Anzahl Bürger bereits der <lb/> Armuth verfallen und deßhalb zur StaatSvmmäljUNg geneigt war. Befriedigt <lb/> wurden sie durch neue Landanweisungen im eroberten Messenien — der erste <lb/> Messenische Krieg wurde eben deßhalb geführt — und durch das Zugeständniß, <lb/> daß auch die Könige und die Geriisia, d. i. der Senat, der Controle der <lb/> Ephoren unterworfen sein sollten, damit von Seite jener kein Versuch stattfinden <lb/> könne, die Aermeren aus der Zahl der Homden, d. i. der Gleichadelichen <lb/> auszuschließen. Vgl. ?lnm. 52. Die Sphoren konnten den König in <lb/> Untersuchung ziehen, ihm Verweise und Bußen auflegen, ihn bei der Gernfia an. <lb/> klagen, mit dieser über ihn zu Gericht sitzen und sämrliche Behörden fu«pen. <lb/> diren, verhaften und auf den Tod anklagen. Verurtheilcn konnte nur der <lb/> Senat lGerusia). Der König leistete ihnen allmonatlich — wohl bei jeder <lb/> 'Volksversammlung — den Eid, gesetzlich regieren zu wollen. Vgl. Schömann, <lb/> Kriech. Alt. :&gt; S. 2»» ff. — Die 'folgende Nede des Ephoren ist' gegen den <lb/> König ArchidamoS gerichtet. </note> <lb/> <pb n="85"/> und Worten abmachen lassen, da ihnen ja auch nicht blos mit Worten<lb/> Unrecht geschieht, sondern schleunigst und kräftigst muß ihnen geholfen<lb/> werden. Und Keiner wolle uns belehren, daß es uns, den Unrecht<lb/> Leidenden, zukomme zu überlegen; viel mehr käme es denen zu,^fich<lb/> lange zu besinnen, welche daraus ausgehen, Andern Unrecht<lb/> ^zuzufügen. Beschließt also den Krieg, ihr Lakedämonier, wie es Sparta? <lb/> würdig ist, und laßt weder die Athener noch mächtiger werden, noch <lb/> wollt eure Bundesgenossen verrathen, sondern mit den Göttern laßt<lb/> uns gegen die Uebelthäter ausziehen!"</p></div></div></div></body></text></TEI>