„Der Athener langes Gerede verstehe ich nicht. Sich selbst haben sie ein Langes und Breites gelobt, aber daß sie an unsern Bundesgenossen und dem Peloponnes Unrecht thun, dagegen haben sie sich nicht mit einem Wort vertheidigt. Mögen sie damals gegen die Meder sich tapfer gehalten haben, so sind sie doppelt strafwürdig, wenn sie sich jetzt gegen uns schlecht benehmen, denn sie sind aus rechtschaffenen 'Männern Schurken geworden. Wir aber sind noch dieselben wie damais, und wenn wir klug sind, werden wir nicht ruhig mit zusehen, wie an unseren Bundesgenossen Unrecht geübt wird, noch auch werden wir die Ahndung lange hinausschieben, denn auch die Bedrückungen jener lassen nicht erst auf sich warten. Andere haben viel Geld, Schiffe und Rosse, wir haben treffliche Bundesgenossen, die wir nicht den Athenern preisgeben dürfen, noch auch ihre Sache mit Rechtsprechen 133) Die Sphoren, d. i. Anfsek>er, waren ursprünglich von den Königen eingesetzte Beamte, welche die Könige gelegentlich vertraten, in Privatstreitigkeiten Necht sprachen, das Nebahren der ganzen Beamtenschaft und die öffentliche Zucht l-eaufsihctigtcn. Diese ihre Controle wurde später aber auch über die Könige selbst ausgedehnt, und zwar in Folge demokratischer Regungen, welche dadurch entstanden waren, daß eine große Anzahl Bürger bereits der Armuth verfallen und deßhalb zur StaatSvmmäljUNg geneigt war. Befriedigt wurden sie durch neue Landanweisungen im eroberten Messenien — der erste Messenische Krieg wurde eben deßhalb geführt — und durch das Zugeständniß, daß auch die Könige und die Geriisia, d. i. der Senat, der Controle der Ephoren unterworfen sein sollten, damit von Seite jener kein Versuch stattfinden könne, die Aermeren aus der Zahl der Homden, d. i. der Gleichadelichen auszuschließen. Vgl. ?lnm. 52. Die Sphoren konnten den König in Untersuchung ziehen, ihm Verweise und Bußen auflegen, ihn bei der Gernfia an. klagen, mit dieser über ihn zu Gericht sitzen und sämrliche Behörden fu«pen. diren, verhaften und auf den Tod anklagen. Verurtheilcn konnte nur der Senat lGerusia). Der König leistete ihnen allmonatlich — wohl bei jeder 'Volksversammlung — den Eid, gesetzlich regieren zu wollen. Vgl. Schömann, Kriech. Alt. :> S. 2»» ff. — Die 'folgende Nede des Ephoren ist' gegen den König ArchidamoS gerichtet. und Worten abmachen lassen, da ihnen ja auch nicht blos mit Worten Unrecht geschieht, sondern schleunigst und kräftigst muß ihnen geholfen werden. Und Keiner wolle uns belehren, daß es uns, den Unrecht Leidenden, zukomme zu überlegen; viel mehr käme es denen zu,^fich lange zu besinnen, welche daraus ausgehen, Andern Unrecht ^zuzufügen. Beschließt also den Krieg, ihr Lakedämonier, wie es Sparta? würdig ist, und laßt weder die Athener noch mächtiger werden, noch wollt eure Bundesgenossen verrathen, sondern mit den Göttern laßt uns gegen die Uebelthäter ausziehen!"