„Obgleich wir unserer Machtstellung schon etwas vergeben, wenn wir die Streitsachen mit unseren Bundesgenossen vor dieSchiedsgerichte bringen lassen, und obgleich wir ihnen in unseren eigenen Gerichten völlige Rechtsgleichheit mit uns zu Theil werden lassen, so wird doch behauptet, daß wir streitsüchtig seien. Es fällt aber Keinem ein, daran zu denken, warum denn Andere nicht getadelt werden, die auch auswärtige Besitzungen haben und sich gegen ihre Unterthanen mit viel weniger Mäßigung benehmen, als wir. Wer Gewalt brauchen kann, dürfte nicht erst vor Gericht gehen. Jene aber sind gewohnt, mit uns unter völliger Rechtsgleichheit zu verkehren, und wenn ihnen durch einen Rechtsspruch oder in Folge einer Regierungsmaßregel durch Zwang etwas noch so Geringfügiges entzogen wird, was ihnen nicht in den Kopf will, so wissen sie uns gar keinen Dank, daß wir ihnen immer noch viel mehr gelassen haben, sondern sie erbittern sich über den kleinen Verlust mehr, als wenn wir uns von vorn herein über alles Gesetz hinausgesetzt und der Habgier ganz offen gestöhnt hätten. Und wären wir so verfahren, so würden sie wohl auch selbst nicht die Einrede gebraucht haben, daß der Schwächere dem Stärkeren nicht nachgeben müsse. Denn es scheint, als ob die Menschen sich mehr erzürnen, wenn ihrem Recht ein geringer Abbruch geschieht, als wenn sie mit Gewalt ganz darnieder gehalten werden. Das erste nennt man: von seines Gleichen betrogen werden, das andere: dem Mächtigeren nachgeben IV). Da sie von dem Perser ganz andere Dinge erdulden mußten, ertrugen sie es ruhig; unsere Herrschaft scheint ihnen drückend. Ganz natürlich: denn immer ist dem Unterworfenen die Gegenwart eine Bürde. Was nun euch betrifft, so möchtet ihr, wenn es euch gelingen sollte, uns zu stürzen und an unser Statt zu herrschen, wohl sehr bald die Gunst wieder verloren haben, die man jetzt 123) 1 Wird im folgenden Kapitel erläutert; vgl. die folgende Anmerkung. 124) Hiejv paßt der Satz Machiavell't «Fürst, Kap. Z): „Tt ist wohl zu merken, daß man die Menschen entweder liebzukosen, oder sie aufzureiben hat, weil sie sich wegen leichter Kränkungen rächen, wegen der schweren aber nicht rächen können. Drum muß die Kränkung, die man den Menschen erweist, von der Art sein, daß sie die Nacht nicht fürchten darf." aus Furcht vor uns euch zuwendet, wenn ihr anders noch ähnliche Grundsätze habt, wie ihr damals während eurer kurzen Oberanfnhrung gegen die Meder IV sie zeigtet. Denn was bei euch Gesetz und Sitte ist, ist es nicht bei den Andern, und noch schlimmer wird dies dadurch, daß Jeder von Euch, wenn er hinaus kommt VI sich so wenig nach Jenem richtet, wie nach dem, was bei den andern Hellenen Brauch ist."