<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:py="http://codespeak.net/lxml/objectify/pytype" py:pytype="TREE"><text><body><div type="translation" xml:lang="deu" n="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2"><div type="textpart" subtype="book" xml:base="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2" n="1"><div type="textpart" subtype="chapter" xml:base="urn:cts:greekLit:tlg0003.tlg001.1st1K-ger2:1" n="76"><p>„Ihr Lakedämonier führt ja auch die Oberleitung so, daß <lb/> ihr den peloponnesischen Städten Verfassungen gebet, wie sie eurem <lb/> Vortheil entsprechen Wäret ihr nun damals in der <lb/> Oberansührung geblieben und dabei verhaßt geworden, wie wir, so wissen wir <lb/> wohl, daß ihr den Bundesgenossen nicht weniger lästig gefallen wäret <lb/> und auch nur die Wahl gehabt hättet, entweder die Herrschaft kräftig <lb/> zu handhaben, oder selbst Gefahr zu laufen. So haben denn auch wir <lb/> nichts Verwunderliches noch Unmenschliches gethan, da wir die <lb/> angebotene Herrschaft annahmen und im Zwang der mächtigsten <lb/> Triebfedern, der Ehre, der Sicherheit und des Vortheils, die Zügel nicht <lb/> erschlaffen ließen. Auch sind wir ja nicht die Ersten, die ein solches <lb/> Betragen einführen, sondern es war immer die Ordnung, daß der <lb/> Schwächere von dem Stärkeren eingeschränkt wurde UND. Auch <note type="footnote"> 121) Vgl. II, es. VI. 18 (Kr.). </note> <note type="footnote"> 122) Nämlich oligarchische. Bill. I, IS, last. </note> <note type="footnote"> 122*).Vgd v, 89 (Arnold). — „Der Stärkere schränkt den- Schwächeren<lb/> ein." Es wäre eine Täuschung, zu glauben, daß dieS Gesetz selbst innerhalb<lb/> des Staates in keiner Weise mehr gelte. Denkt man sich den Staat alS noch<lb/> nicht entstanden, so gilt dies Gesetz zwischen den einzelnen Individuen ganz<lb/> unumschränkt und wird »ur von Seiten des Stärkeren freiwillig beschränkt, <lb/> insofern er sich durch gemüthliche Gründe (Mitleid, Lieben. dgl) bestimmen </note> <lb/> <pb n="76"/> schienen wir unS selbst dieser Stellung würdig, und euch ebenfalls, <lb/> bis ihr jetzt, euren Vortheil bedenkend, das Wort Gerechtigkeit in den<lb/> Mund nehmt, welcher doch noch Niemand den Vorzug gegeben und<lb/> sich von der Erweiterung seines Besitzes hat abhalten lassen, wenn die<lb/> Gelegenheit eS gestattete, durch Gewalt etwas zu erwerben. Lob<lb/> verdienen diejenigen, welche der menschlichen Natur gemäß sich der<lb/> Herrschaft über Andere erfreuen und sich dabei gerechter zeigen, als es bei<lb/> ihrer Macht nothwendig wäre. Wir glauben, wenn Andere an unserer<lb/> Stelle wären, so würden diese selbst den besten Beweis liefern, ob wir <note type="footnote"> läßt, von seinem Recht, welches die Stärke ihm gibt, zu Gunsten eines Andern <lb/> abzulassen. Der Familienvater beschränkt das Recht der Stärke innerhalb seiner <lb/> Familie, aber nnr insofern er selbst eine überlegene Stärke (ei» Produkt phy« <lb/> sifcher und moralischer Eigenschaften) besitzt. Im Staate wird dies Recht der <lb/> Stärke noch mehr beschränkt, und zwar im Fortschritt der Zeit mehr und <lb/> mehr. DaS Christenthum hat diese Beschränkung bedeutend gefördert, aber das <lb/> alte Gesetz nicht aufgehoben, wie Jeden die eigene Erfahrung lehren kann. <lb/> I» dem Verhältnisse zwischen Staat nnd Staat scheint das Christenthum <lb/> dem Recht der Stärke allerdings auch schon etwas Boden entzogen zu haben, <lb/> aber mehr in der Theorie, als in der Praxis. Unser Völkerrecht beruht in der <lb/> Praxis annoch auf den Friedensshclüssen; der Wortlaut der Friedensschlüsse <lb/> aber hängt von kriegerischen Erfolgen ab, und dir Erfolge im Krieg hängen <lb/> von der Macht oder Stärke ab — sofern sie nämlich überhaupt vom Menschen <lb/> abhängen. Und dies wird so lange währen, als nicht alle Staaten der Erde <lb/> in einen solchen Verband unter einander getreten sind, wie der Staatöverband <lb/> eS für die Individuen ist. Dahin Hat'S aber offenbar noch gute Weile. Das <lb/> heilige römische Reich deutscher Nation, in seinem Grundgedanken, war ein <lb/> solcher Versuch lür die Christenheit. Dabei wurden gewiß viele schöne Erfolge <lb/> erreicht, aber nicht die Verwirklichung deS Grundgedankens, wie unsere Gegen, <lb/> wart einem Jeden deutlich macht. — Besonders den Deutschen kann eS nicht <lb/> oft genug gesagt werden, daß zwischen inneren Rechts, und äußeren <lb/> Machtfragen auf'S Strengste zu unterscheiden ist: denn der Deutsche ist nur allzusehr <lb/> geneigt, Machtfragen nach den Grundsätzen deS Rechtes oder gar nach seinem <lb/> persönlichen Gewissen enrfcheiden zu wollen und sich einzubilden, daß Andere <lb/> ebenso denken wie er nnd nach gleichen Grundsätzen handeln. Dadurch seht er <lb/> die Existenz seiner eigenen Nation auf'S Spiel- Zwischen Nation und Nation <lb/> entscheidet das Gesetz der Stärke, nnd eS ist dieS—sittlich genommen — ganz <lb/> in der Ordnung: denn alle Nationen (und Genossenschaften), welche sich ans <lb/> ein eingebildetes Recht (d. i. Vorrecht) stützten, sind in Unthätiqkeit versumpft, <lb/> zur Schwäche herabgesunken und die Beute deS Rührigen, d. i. deS Starken <lb/> geworden, was den sittlichen Forderungen ganz entsprechend ist. Vgl. die <lb/> Verse Goerhe'S in Ann. t I 7. </note> <lb/> <pb n="77"/> mit Maß zu Werke gehen; uns selbst aber ist aus unserer Mäßigung<lb/> ungerechter Weise mehr Verläumdung erwahcsen, als Lob</p></div></div></div></body></text></TEI>