„Ihr Lakedämonier führt ja auch die Oberleitung so, daß ihr den peloponnesischen Städten Verfassungen gebet, wie sie eurem Vortheil entsprechen Wäret ihr nun damals in der Oberansührung geblieben und dabei verhaßt geworden, wie wir, so wissen wir wohl, daß ihr den Bundesgenossen nicht weniger lästig gefallen wäret und auch nur die Wahl gehabt hättet, entweder die Herrschaft kräftig zu handhaben, oder selbst Gefahr zu laufen. So haben denn auch wir nichts Verwunderliches noch Unmenschliches gethan, da wir die angebotene Herrschaft annahmen und im Zwang der mächtigsten Triebfedern, der Ehre, der Sicherheit und des Vortheils, die Zügel nicht erschlaffen ließen. Auch sind wir ja nicht die Ersten, die ein solches Betragen einführen, sondern es war immer die Ordnung, daß der Schwächere von dem Stärkeren eingeschränkt wurde UND. Auch 121) Vgl. II, es. VI. 18 (Kr.). 122) Nämlich oligarchische. Bill. I, IS, last. 122*).Vgd v, 89 (Arnold). — „Der Stärkere schränkt den- Schwächeren ein." Es wäre eine Täuschung, zu glauben, daß dieS Gesetz selbst innerhalb des Staates in keiner Weise mehr gelte. Denkt man sich den Staat alS noch nicht entstanden, so gilt dies Gesetz zwischen den einzelnen Individuen ganz unumschränkt und wird »ur von Seiten des Stärkeren freiwillig beschränkt, insofern er sich durch gemüthliche Gründe (Mitleid, Lieben. dgl) bestimmen schienen wir unS selbst dieser Stellung würdig, und euch ebenfalls, bis ihr jetzt, euren Vortheil bedenkend, das Wort Gerechtigkeit in den Mund nehmt, welcher doch noch Niemand den Vorzug gegeben und sich von der Erweiterung seines Besitzes hat abhalten lassen, wenn die Gelegenheit eS gestattete, durch Gewalt etwas zu erwerben. Lob verdienen diejenigen, welche der menschlichen Natur gemäß sich der Herrschaft über Andere erfreuen und sich dabei gerechter zeigen, als es bei ihrer Macht nothwendig wäre. Wir glauben, wenn Andere an unserer Stelle wären, so würden diese selbst den besten Beweis liefern, ob wir läßt, von seinem Recht, welches die Stärke ihm gibt, zu Gunsten eines Andern abzulassen. Der Familienvater beschränkt das Recht der Stärke innerhalb seiner Familie, aber nnr insofern er selbst eine überlegene Stärke (ei» Produkt phy« sifcher und moralischer Eigenschaften) besitzt. Im Staate wird dies Recht der Stärke noch mehr beschränkt, und zwar im Fortschritt der Zeit mehr und mehr. DaS Christenthum hat diese Beschränkung bedeutend gefördert, aber das alte Gesetz nicht aufgehoben, wie Jeden die eigene Erfahrung lehren kann. I» dem Verhältnisse zwischen Staat nnd Staat scheint das Christenthum dem Recht der Stärke allerdings auch schon etwas Boden entzogen zu haben, aber mehr in der Theorie, als in der Praxis. Unser Völkerrecht beruht in der Praxis annoch auf den Friedensshclüssen; der Wortlaut der Friedensschlüsse aber hängt von kriegerischen Erfolgen ab, und dir Erfolge im Krieg hängen von der Macht oder Stärke ab — sofern sie nämlich überhaupt vom Menschen abhängen. Und dies wird so lange währen, als nicht alle Staaten der Erde in einen solchen Verband unter einander getreten sind, wie der Staatöverband eS für die Individuen ist. Dahin Hat'S aber offenbar noch gute Weile. Das heilige römische Reich deutscher Nation, in seinem Grundgedanken, war ein solcher Versuch lür die Christenheit. Dabei wurden gewiß viele schöne Erfolge erreicht, aber nicht die Verwirklichung deS Grundgedankens, wie unsere Gegen, wart einem Jeden deutlich macht. — Besonders den Deutschen kann eS nicht oft genug gesagt werden, daß zwischen inneren Rechts, und äußeren Machtfragen auf'S Strengste zu unterscheiden ist: denn der Deutsche ist nur allzusehr geneigt, Machtfragen nach den Grundsätzen deS Rechtes oder gar nach seinem persönlichen Gewissen enrfcheiden zu wollen und sich einzubilden, daß Andere ebenso denken wie er nnd nach gleichen Grundsätzen handeln. Dadurch seht er die Existenz seiner eigenen Nation auf'S Spiel- Zwischen Nation und Nation entscheidet das Gesetz der Stärke, nnd eS ist dieS—sittlich genommen — ganz in der Ordnung: denn alle Nationen (und Genossenschaften), welche sich ans ein eingebildetes Recht (d. i. Vorrecht) stützten, sind in Unthätiqkeit versumpft, zur Schwäche herabgesunken und die Beute deS Rührigen, d. i. deS Starken geworden, was den sittlichen Forderungen ganz entsprechend ist. Vgl. die Verse Goerhe'S in Ann. t I 7. mit Maß zu Werke gehen; uns selbst aber ist aus unserer Mäßigung ungerechter Weise mehr Verläumdung erwahcsen, als Lob